Aufgaben der UG-ÖEL
Aufgaben
Der Einsatzleiter kann zur Wahrnehmung seiner Aufgaben an der Einsatzstelle zusätzliche Unterstützungskräfte benötigen. Für diesen Fall wurde im Landkreis Altötting eine UG-ÖEL gegründet, um den Einsatzleiter bei seiner Tätigkeit zu unterstützen und zu entlasten.Im Katastrophenfall ist die UG-ÖEL das Verbindungsglied zwischen dem Örtlichen Einsatzleiter, den Führungs-/Verbindungskräften und den Katastrophenschutzbehörden
Die UG-ÖEL übernimmt nicht die Einsatzleitung !!!, sondern unterstützt die Einsatzleitenden Personen mit modernster Technik und Organisatorischen Know-how.
Die Weisungsbefugnisse des Einsatzleiters ändern sich durch das Hinzufügen der UG-ÖEL in die Einsatzleitung nicht! Das UG-ÖEL Team trägt dazu bei, dass der Einsatzleiter seine schwierige Aufgabe leichter und fehlerfreier bewältigt. Wir können ihm deshalb eine angemessene und für den Einsatz notwendige Unterbringung zur Verfügung stellen, denn gut Arbeiten kann man nur mit gutem Werkzeug
Ornigramm
Die UG-ÖEL unterstützt den Einsatzleiter nach dessen Weisungen. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
Operative und taktische Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort
Einrichten einer Einsatzleitung und Kennzeichnen Ihres Standortes
Unterstützen des Einsatzleiters bei der Erkundung der Lage
Unterstützen des Einsatzleiters bei der Einsatzplanung
Herstellen von Kommunikationsmittel zur Einsatzabwicklung
Bereitstellen von Hilfspersonal/Verbindungskräfte
Unterstützen des Einsatzleiters bei der Koordinierung und Überwachung der eingesetzten Kräfte
Führen einer Lagekarte
Führen eines Einsatztagebuches
Führen sonstiger Übersichten Koordinierung von Abschnittsleitern
Alarmierung von zusätzlichen Einsatzkräften
Erledigen sonstige vom Einsatzleiter erhaltener Aufträge
Zusätzlich im Katastrophenfall
Informationen der FüGK bzw. des Ansprechpartners in der FüGK über Standort. Herstellen einer Kommunikationsverbindung zu den Führungseinheiten .Unterstützen des Örtlichen Einsatzleiters . Sicherstellen der Versorgung und ggf. der Ablösung von Einsatzkräften in Absprache mit dem Einsatzleiter. Umfassende Unterrichtung der Katastrophenschutzbehörde über die Schadenslage und Schadensentwicklung.


